Flucht- und Rettungswegepläne sind ein zentraler Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes und der betrieblichen Gefahrenabwehr. Sie dienen nicht nur der Orientierung im Notfall, sondern sind auch Bestandteil der gesetzlich geforderten betrieblichen Sicherheitsorganisation gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Technischer Regeln für Arbeitsstätten (ASR A1.3, A2.3). Im Aufzugsmanagement nehmen sie eine besondere Rolle ein, da Aufzugsbereiche häufig als Orientierungspunkte dienen und gleichzeitig im Brand- oder Störfall nicht zur Personenrettung verwendet werden dürfen. Ihre Sichtbarkeit, Aktualität und Lagerichtigkeit sind entscheidend für ihre Wirksamkeit. Besonders im Umfeld von Aufzügen sind klare, normgerechte Darstellungen essenziell, um Fehlverhalten im Notfall zu verhindern.
Vorgaben zur Fluchtwegkennzeichnung und Notfallplanung
ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge": legt die Anforderungen an Anzahl, Lage und Kennzeichnung von Fluchtwegen fest.
ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung": regelt die Gestaltung und Sichtbarkeit von Fluchtwegplänen.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) §4 Abs. 4: verlangt, dass Flucht- und Rettungspläne in ausreichender Anzahl an geeigneten Stellen auszuhängen sind.
DIN ISO 23601: spezifiziert die Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen, insbesondere zu Format, Farbgebung, Symbolik und Lagerichtigkeit.
Anforderungen an die Positionierung der Pläne
In ausreichender Zahl an geeigneten Stellen ausgehängt werden.
An zentralen Punkten positioniert werden, z. B.:vor Aufzugsanlagen
in Eingangsbereichen und Empfangszonen
an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen
in Pausenräumen, Fluren oder vor Zugängen zu Treppen
Besonderheit Aufzugsbereich:
Aufzüge dürfen nicht als Fluchtweg dargestellt werden.
Hinweis "Im Brandfall Aufzug nicht benutzen" muss deutlich sichtbar sein.
Der Standort des Plans muss mit einem "Sie befinden sich hier"-Symbol eindeutig markiert und lagerichtig eingezeichnet sein.
Anforderungen an die Darstellung und Gestaltung
Lagerichtigkeit: Der Plan muss aus der Blickrichtung des Betrachters korrekt ausgerichtet sein.
Planformat und Symbolik: nach DIN ISO 23601 und ASR A1.3
Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege in Grün mit Pfeilsymbolik
Darstellung der Notausgänge, Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Einrichtungen u. a.
Angabe von Sammelplätzen und Verhalten im Notfall
Anforderungen an Beleuchtung und Sichtbarkeit
Wenn am Aushangort des Flucht- und Rettungsplans eine Sicherheitsbeleuchtung erforderlich ist, muss auch die Lesbarkeit des Plans bei Stromausfall sichergestellt sein.
Erreichung der Sicherheitsvorgaben im Facility Management
eine gezielte Anordnung von Sicherheitsleuchten oberhalb oder neben dem Plan
die Verwendung von nachleuchtenden Materialien, z. B. Photolumineszenzfolien
die Integration in das Sicherheitsbeleuchtungskonzept gemäß DIN EN 1838
Integration in das Aufzugsmanagement
Flucht- und Rettungspläne müssen regelmäßig überprüft und bei baulichen oder betrieblichen Änderungen aktualisiert werden.
Das Aufzugsmanagement sollte sicherstellen, dass:der Plan nicht suggeriert, dass der Aufzug zur Evakuierung dient
im Fahrkorb und in der Vorzone deutliche Hinweise zur Nichtbenutzung im Brandfall vorhanden sind
der Zugang zum Fluchtweg trotz Aufzugsstörung oder Brandschutzabschaltung jederzeit möglich ist