Aufzugsanlagen: Qualitätsanforderungen
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Leistungs- und Ausführungsbeschreibung für KG 461 – Aufzugsanlagen
Eine Leistungs- und Ausführungsbeschreibung für KG 461 – Aufzugsanlagen gewährleistet Rechtssicherheit durch klare Verweise auf BetrSichV, Aufzugsrichtlinie, DIN EN 81 und weitere anwendbare Normen, bauliche und technische Detailtiefe (Antrieb, Türen, Schacht, Steuerung, Entrauchung), hohe Sicherheit (Brandfallsteuerung, Notruf, Notbefreiung, Schachtentrauchung), Barrierefreiheit (DIN EN 81-70, DIN 18040) in Planung und Ausstattung, Wirtschaftlichkeit und Dauerhaftigkeit (energieeffiziente Antriebe, Standby-Betrieb, langlebige Tür- und Kabinenkomponenten) und Benutzerfreundlichkeit und Komfort (geringer Geräuschpegel, präzise Haltegenauigkeit, hochwertige Kabinenausstattung). Auf diese Weise wird ein reibungsloser, sicherer und nutzerorientierter Betrieb der Aufzugsanlagen über den gesamten Lebenszyklus hinweg sichergestellt. Die Ergänzungen (Schnittstellen, Wartungs- und Prüfvorgaben, erweiterte Barrierefreiheit) tragen dazu bei, spätere Nachträge und Missverständnisse im Bauablauf und Betrieb zu vermeiden. Alle Abweichungen vom oben genannten Standard oder zusätzliche Sonderlösungen (z. B. besonders repräsentatives Kabinendesign, Teilanforderungen an Feuerwehraufzüge) sind gesondert zu vereinbaren und in den Ausführungsunterlagen bzw. dem Vertrag eindeutig festzuhalten.
- Geltungsbereich
- Baurechtliche
- Anforderungen
- Schachtentrauchung
- Grundausführung
- Design
- Bedingungen
- Bauleistungen
- Brandschutz
- Wartung
- Sonderhinweise
- Empfehlungen
KG 460 – Förderanlagen / KG 461 – Aufzugsanlagen
Entsprechend der vorliegenden Planungen und den Anforderungen des Auftraggebers (AG) sind Aufzugsanlagen für den inneren Personen- und Lastentransport im Gebäude zu erstellen.
Dies umfasst:
Personenaufzüge in standard- oder hoher Nutzfrequenz,
Personen-/Lastenaufzüge bis zu 3,0 t Tragkraft (kombinierte Nutzung),
Berücksichtigung barrierefreier Erschließung aller Geschosse, inkl. Unter- und Zwischenebenen.
Zweck dieses Dokuments
Detaillierte Beschreibung der Leistungsumfänge, Schnittstellen und Qualitätsanforderungen.
Technische Vorgaben zur Planung, Montage, Inbetriebnahme und dem Betrieb der Aufzugsanlagen.
Darstellung der gesetzlichen und normativen Grundlagen sowie der einzuhaltenden Sicherheitsbestimmungen (Brand- und Notfallkonzepte).
Besondere Schwerpunkte
Barrierefreiheit und ggf. Krankenliegentransport (gemäß Planvorgaben).
Brandfallsteuerung und Entrauchung (GEG-Kit, RWA-Klappen, BMA-Anbindung).
Hohe Beanspruchung (bis 200.000 Fahrten/Jahr und 400.000 Türzyklen/Jahr).
Kombinierte Lasten- und Personenbeförderung bei maximaler Kabinengröße (1.500 mm × 3.000 mm) und Tragkraft < 3,0 t.
Landesbauordnung / Bauantragsverfahren
Die Errichtung von Aufzugsanlagen kann genehmigungspflichtig sein. Evtl. sind Nachweise (z. B. Brandschutzkonzept, Statik) durch die Bauaufsichtsbehörde bzw. Sonderfachleute (Prüfingenieure) zu prüfen.
Aufzugsanlagen sind baurechtlich als „Sonderbauten“ oder „nicht allgegenwärtige Anlagen“ einzuordnen (je nach Landesbauordnung).
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Zentrale Verordnung in Deutschland für den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln (inkl. Aufzügen).
Verpflichtende regelmäßige Prüfungen durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS), z. B. TÜV, Dekra, GTÜ.
Erstellung und Pflege einer Gefährdungsbeurteilung durch den Betreiber.
Aufzugsrichtlinie (2014/33/EU) / CE-Kennzeichnung
Technische Anforderungen an Konstruktion, Bau, Sicherheitseinrichtungen, Inverkehrbringen.
Jeder Aufzug erhält eine CE-Konformitätserklärung, der Hersteller (Anlagenerrichter) stellt Baumusterprüfzeugnisse, Zertifikate und Dokumentation bereit.
DIN EN 81-Reihe
EN 81-20/-50: Allgemeine technische und sicherheitstechnische Vorschriften für Neuanlagen.
EN 81-70: Barrierefreiheit bei Aufzügen (Abmessungen, Bedientableaus, taktile Beschriftung, akustische Signale).
EN 81-72: Feuerwehraufzüge (sofern gefordert).
EN 81-73: Verhalten des Aufzugs im Brandfall (Brandfallsteuerung).
EN 81-58: Feuerbeständigkeit von Fahrschachttüren.
Erschließung aller Ebenen
In Bereichen mit Untergeschossen, Zwischengeschossen oder variierenden Etagen sind Treppen und mindestens ein Aufzug pro Nutzungseinheit vorzusehen.
Notausstiege bei großen Höhenabständen
Sind Haltestellenabstände oberhalb zulässiger Maximalwerte geplant, werden Sicherungsmaßnahmen (Notausstiege inkl. Zubehör) realisiert.
Barrierefreiheit
DIN EN 81-70 ist zwingend einzuhalten (lichte Türbreiten, Kabinenmaße, Handläufe, Spiegel, taktile Taster, ggf. Sprachansagen).
Zentrale Personen-/Lasteneinbringung
In Fertigungsbereichen mit Zwischenbühnen: ein zentraler Aufzug für Transport von Personal und Gütern. Laufwege verbinden Einzelbereiche.
Kombinierte Nutzung
Bei Lasten < 3,0 t und max. Kabinenfläche 1.500 × 3.000 mm.
Robuster Bodenbelag, umlaufender Rammschutz (mind. 2 Höhen).
Optik und Design primär auf Personennutzung ausgelegt.
Krankenliegentransport
Durch o. g. Abmessungen in der Regel abgedeckt. Alternativ kann Transport über Treppe oder andere Aufzüge erfolgen (keine zwingende Vorgabe des AG).
Komponenten
Jalousieklappen (max. 0,7 m² je Klappe) mit Sicherheitsstellantrieb, Einbaurahmen.
Zentraleinheit (EN 54-20 zertifiziert): Rauchansaugsystem (RAS), optische Rauchmelder, Luftfilter, Rohrleitungen (Alu-Schnellverbinder).
Zeit- und Temperatursteuerung, vorkonfektionierte Kabelsätze, Prüfaerosol für Rauchmelder.
Regenabweisende Einbauform (z. B. Dachaufsatz) und Verbindung zur BMA/GLT als sicherheitstechnische Meldung.
Rauchableitung
Mind. 2,5 % der lichten Grundfläche des Schachts (≥ 0,1 m²).
Bei Personen- und Lastenaufzügen gleicher Wert, abhängig von Norm und Landesvorschriften.
Antrieb
Getriebeloser Treibscheibenantrieb (Synchronmotor, frequenzgeregelt) mit geringer Drehzahl (≈100 U/min).
Betriebsbremse mechanisch lüftbar, um Batteriewartungen zu reduzieren; bei nur elektrisch lüftbarer Bremse sind Akkuüberwachung und Wechselintervalle anzugeben.
Antriebsregelung
Wegabhängige Spannungs- und Frequenzregelung, hohe Haltegenauigkeit (±5 mm).
Einstellbare Beschleunigungs- und Verzögerungsrampen für komfortable Fahrt.
Fahrkomfort
Verpflichtende Messungen und Dokumentation des Beschleunigungs-/ Verzögerungsverhaltens in allen Achsen, Geschwindigkeitsverlauf, Schwingungen, Geräuschpegel.
Auswertung und Übergabe an den Bauherrn als Teil der Abnahmedokumentation.
Kabine / Tragrahmen
Stahltragrahmen mit Bremsfangvorrichtung, Gleitführungen, automatischen Schienenölern.
Keine Rucksackaufhängung erlaubt.
Kabinenwände, Decke, Boden
Edelstahl gebürstet (Asturians Satin) an Seitenwänden, ggf. halbhoher Spiegel an Rückwand (bei Nicht-Durchlader).
Kabinenboden: Zinkal-Grundplatte, Belag an baulichen Belag angepasst.
Abgehängte Kabinendecke in Edelstahl, LED-Leuchten (energieeffizient).
Handlauf umlaufend (Edelstahl), barrierefrei.
Rammschutzleisten bei Lastentransport (2 Höhen).
Antidröhn-Beschichtung an der Außenseite der Kabinenwände.
Türen
Kabinentür (Edelstahl gebürstet), Zahnriemenantrieb, Lichtschranke (50 mm bis ca. 1,800 mm), regelbare Türgeschwindigkeit Auf/Zu.
Schachttüren: E 120 (nach DIN EN 81-58), Rahmentür in Edelstahl, rollengelagert, mind. 400 kg Tragfähigkeit (zwei Punkte).
Keine mechanischen Spindel- oder Kurbelantriebe zugelassen.
Gegengewicht
Führungsschienen: Spezielle Aufzugsprofile, Befestigungsabstand max. 2.500 mm.
Geschwindigkeitsbegrenzer: Mechanische und elektrische Fernauslösung erforderlich.
Gegengewicht / Tragmittel: Profilstahlrahmen mit Einlagegewichten, Verkleidung der Bahn in Schachtgrube, Spezialseile (nachspannbar, gut sichtprüfbar) oder Gurte (Angabe Wechselintervalle).
Steuerung (Hard- & Software)
Mikrocomputersteuerung mit modularer Bauweise; Fehlerspeicher, Diagnosen, Statistiken und Schnittstellen (seriell, ggf. GLT).
Einbau der Steuerung im Schacht; Revisionseinheit (Rückholsteuerung, Hauptschalter, Bremslüfthebel) hinter Schachtwand.
Notstromversorgung (Ladegerät, Akkus) für Notruf und Kabinenbeleuchtung.
Zusätzliche Steuerungsfunktionen
Alarmglocke, automatisches Nachregulieren bei Beladeänderung, akustische Rufquittierung, Brandfallevakuierung (Fahrt zu definierter Haltestelle).
Beleuchtetes Piktogramm „Kein Zutritt“ im Brandfall, Verbotsschild „Aufzug im Brandfall nicht benutzen“ in Deutsch/Englisch.
Gegensprechanlage (Kabine ↔ Wartungseinheit), Notrufsystem (digital/analog, GSM-Modul).
Schutz gegen Missbrauch (Löschen überzähliger Kabinenrufe bei geöffneter Tür o. Ä.).
Kabinenlichtabschaltung nach frei definierbarer Zeit, Standby-Betrieb zur Energieeinsparung.
DIN EN 81-70
Tasterhöhe max. 1,10 m, taktile Symbole/Braille-Schrift.
Breite der Türlichte ≥ 900 mm, ggf. 1.100 mm, je nach Projektvorgabe.
Ausreichende Kabinentiefe für Rollstuhlfahrer (ggf. mit Begleitperson).
Akustische Ansagen (Etagen, Fahrtrichtungsinformationen) und visuelle Anzeigen.
Schachtbau
Tragwerksplaner: Festlegung der Kopf- und Fußpunktkräfte, dimensionierte Beton-/Mauerwerkschächte, Einhaltung Fangräume (oben/unten) gemäß DIN EN 81-20/-21.
Schachtgrube: ggf. Bodenauslass für Entwässerung/Hebeanlage (wenn Wassereintritt zu erwarten).
Montagegerüste, Transportwege
Der Anlagenerrichter stellt das Montagegerüst, Auf-/Abbau und Abfuhr sind in seinem Leistungsumfang.
Freihaltung von Zugangswegen oder Kran-/Hebebühnenplätzen.
Schachtbeleuchtung
Ausführung nach DIN EN 81, eigener Stromkreis mit Schaltern in Grube und am Schachtkopf.
Korrosionsschutz
Alle Stahlteile (außer funktionsbedingt blanke Gleitschienenflächen) sind korrosionsgeschützt; Motor mit Fertiganstrich.
Energieversorgung
Nennspannung 400 V, 50 Hz, 3-phasig, separate Absicherung (FI/LS), Dimensionierung nach Leistung des Motors.
Verlegung in eigenen Kabeltrassen oder -kanälen bis zur Revisionseinheit.
Notstromkonzept: Akkugepufferte Türöffnung/Notruf oder optional volle Notstromversorgung (Projektentscheidung).
Nutzungshäufigkeit
Auslegung: 200.000 Fahrten/Jahr, 400.000 Türbewegungen/Jahr. Alle Bauteile (Türantrieb, Steuerelektronik) werden auf diese Belastung ausgelegt.
Wartung und Betriebsorganisation
Abschluss von Wartungsverträgen (monatlich, quartalsweise oder nach Bedarf).
Schnelle Reaktionszeiten bei Störungen (z. B. 2–4 Stunden bei Personen-Einschluss).
Betreiber erstellt und pflegt die Gefährdungsbeurteilung (BetrSichV), führt ein Anlagenbuch mit Wartungs- und Prüfprotokollen.
Barrierefreiheit nach DIN 18040
Barrierefreiheit nach DIN 18040: Mindesttürbreiten, Bewegungsflächen vor dem Aufzug, ggf. kontrastreiche Gestaltung von Bedienelementen.
Gestaltungsmöglichkeiten: Spezifische Oberflächen (z. B. Anti-Fingerprint-Edelstahl, Glasfront), Lichtakzente, gestaltete Kabinendecken.
Ausrüstung für den Gütertransport: Bodenbelag mit erhöhter Abriebfestigkeit, optionale Bodenschienen für Hubwagen, verstärkte Türschwellen.
Datenerfassung / vorausschauende Wartung: Moderne Steuerungen können Fahrdaten, Türzyklen und Motorlasten erfassen und an ein zentrales System melden (vorbeugende Wartung).
Schalldämmung in angrenzenden Räumen: Gegebenenfalls ist nachzuweisen, dass der maximale Schalldruckpegel (z. B. 30–35 dB(A) in angrenzenden Wohn- oder Büroräumen) nicht überschritten wird.
Abnahme, Dokumentation: Abschlussdokumentation: CE-Konformitätserklärung, Baumusterprüfbescheinigungen, Schaltpläne, Messprotokolle, Nachweis der Montageprüfung und Erstabnahme (ZÜS).