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Aufzugsanlagen: Abnahme der baulichen Maßnahmen und technischen Installationen

Facility Management: Aufzugsmanagement » Strategie » Abnahme

Aufzugsmanagement » Abnahme der baulichen Maßnahmen und technischen Installationen

Aufzugsmanagement » Abnahme der baulichen Maßnahmen und technischen Installationen

Die bauliche Fertigstellung eines Aufzugs ist mehr als das Setzen der Kabine. Vor der Erstprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) und der technischen Inbetriebnahme ist eine vollständige bauliche und technische Abnahme der umgebenden Infrastruktur erforderlich – insbesondere des Aufzugsschachts, der Schachtkopfausbildung, der TGA-Anbindung, der Stromversorgung, der Notruftechnik und der sicherheitsrelevanten Einrichtungen.

Diese baubegleitende Abnahme ist entscheidend, um Mängel zu erkennen, Verzögerungen bei der ZÜS-Prüfung zu vermeiden und die betriebliche Betreiberverantwortung rechtssicher zu erfüllen. Nur bei mängelfreier Fertigstellung der baulichen Maßnahmen kann die technische Prüfung erfolgen. Die bauliche Abnahme ist ein kritischer Meilenstein im Aufzugsprojekt. Sie sichert die Schnittstelle zwischen Bau, Technik und Betrieb – und ist Voraussetzung für eine erfolgreiche ZÜS-Abnahme und einen rechtskonformen Start in den Betrieb.

Rechtliche und normative Grundlagen

DIN EN 81-20 / EN 81-50:

  • Anforderungen an bauliche Umgebung von Aufzügen (Schacht, Schachtgrube, Schachtkopf, Maschinenraum)

  • Vorgaben zu Maßen, Abständen, Lastaufnahmeflächen, Türöffnungen, Beleuchtung, Lüftung

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):

  • § 15: Prüfung durch ZÜS vor Inbetriebnahme

  • § 4 und § 3: sichere Bereitstellung und Gefährdungsbeurteilung nur bei baulicher Fertigstellung möglich

Landesbauordnung (LBO) / Bauordnungsrecht:

  • Genehmigungspflichtige bauliche Anlagen

  • Vorgaben zu Fluchtwegen, Brandschutz, Gebäudetechnik

  • Prüfpflichten für Aufzugsanlagen durch Bauaufsicht oder Sonderbauvorgaben

VOB/B:

  • Abnahme als rechtlich bedeutsamer Schritt zur Leistungsübergabe

  • Sichtbare und funktionsrelevante Mängel müssen aufgenommen und dokumentiert werden

Aufzugsschacht und Schachtgrube:

  • Sauberkeit, Zugangsfreiheit, Trocknung der Grube

  • korrekte Maße und Ausführung gemäß Einbauzeichnung und EN 81-20

  • Ausführung der Befestigungspunkte für Führungsschienen und Tragmittel

  • Einbau von Schachtleitern, Wartungszugängen, ggf. Beleuchtung

Schachtkopf und obere Endabschlüsse:

  • Einhaltung von lichten Höhen und Sicherheitsabständen

  • Keine unzulässigen Durchdringungen / Medienleitungen im Schachtkopf

  • Schutz gegen herabfallende Gegenstände / Dachausbildung dicht und geschlossen

Schachtwände und Schachtabschlüsse:

  • Glatt, verputzt oder beschichtet je nach Anforderungen

  • Feuerwiderstandsklasse nach Gebäudeklasse / Brandschutzkonzept

  • Schachtabschluss gegen angrenzende Räume luft- und lichtdicht

Maschinenraum / Triebwerksraum (sofern vorhanden):

  • Zutritt abschließbar und sicher begehbar

  • ausreichende Beleuchtung, Mindesthöhe, Belüftung

  • Starkstromanschluss mit Beschriftung

  • keine Fremdnutzung oder Lagerung erlaubt

Elektrische Versorgung:

  • separate Zuleitung mit eigener Absicherung

  • Notstromversorgung oder Sicherheitsstromversorgung bei Vorgabe

  • Potentialausgleich und Erdung geprüft

  • Sicherungsetikettierung eindeutig

TGA-Anbindung:

  • keine fremden Leitungsführungen im Schacht

  • Entwässerung Schachtgrube (z. B. Pumpe) vorhanden und betriebsbereit

  • ggf. Notbeleuchtung über Sicherheitsstromkreis

  • Einbau von Klima-/Belüftungssystemen für Maschinenraum (z. B. bei Außenaufzügen)

Kommunikation / Notruftechnik:

  • Einbau der Notrufeinheit abgeschlossen

  • Verbindung zur Leitstelle hergestellt

  • Notrufsystem getestet (z. B. mit Sprachverständlichkeit)

  • ggf. GSM-Verbindung mit ausreichendem Empfang und Notstrom

Schacht- und Türbereiche:

  • Türöffnungen gemäß EN 81-20 frei zugänglich

  • Türsturz, Schwelle, Leibung korrekt gemauert / gegossen

  • keine Stolperstellen / keine ungesicherten Absturzkanten

  • Fußbodenbelag entsprechend Bodenanschluss im Gebäude

Verantwortlichkeiten im Facility Management

Rolle

Aufgabe

Bauherr / Projektsteuerung

Koordination der Abnahme, Mängeldokumentation

Fachbauleitung

Prüfung der Schachtgeometrie, Konstruktion, Abdichtung

Aufzugshersteller

Kontrolle der Einbauumgebung, technische Schnittstellenprüfung

Elektrogewerke

Bereitstellung der Versorgung, Prüfung elektrischer Sicherheit

Facility Management

Übernahme Betriebsorganisation, Prüfung Wartungszugänge

Betreiber / SiBe

Gefährdungsbeurteilung, Einbindung in Notfallkonzepte

Dokumentation und Prüfmittel

  • Abnahmeprotokoll nach VOB mit Mängelliste

  • Fotodokumentation vor / nach Installation

  • Checklisten zu baulicher Ausführung nach EN 81

  • Freigabebestätigung für ZÜS durch Aufzugshersteller

  • Pläne: Grundriss, Schnitt, Elektro, TGA mit aktuellen Revisionsständen

  • Betriebsanweisung und Notbefreiungsplan vorhalten

Integration in Betrieb und FM

  • CAFM-Erfassung: Anlagen-ID, Standort, Wartungsintervalle, Anlagenspezifikationen

  • Übergabeprotokoll mit Verantwortlichkeiten: Wer ist wofür zuständig (z. B. Wartung, Reinigung, Rufbereitschaft)?

  • Verknüpfung mit Notfall- und Brandschutzplänen: Räumung, Abschaltung, Feuerwehrzugang

  • Integration in Wartungs- und Prüflisten gemäß VDI 3810-6 und DIN EN 13015