Aufzugsmanagement » Abnahme der baulichen Maßnahmen und technischen Installationen Die bauliche Fertigstellung eines Aufzugs ist mehr als das Setzen der Kabine. Vor der Erstprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) und der technischen Inbetriebnahme ist eine vollständige bauliche und technische Abnahme der umgebenden Infrastruktur erforderlich – insbesondere des Aufzugsschachts, der Schachtkopfausbildung, der TGA-Anbindung, der Stromversorgung, der Notruftechnik und der sicherheitsrelevanten Einrichtungen.
Diese baubegleitende Abnahme ist entscheidend, um Mängel zu erkennen, Verzögerungen bei der ZÜS-Prüfung zu vermeiden und die betriebliche Betreiberverantwortung rechtssicher zu erfüllen. Nur bei mängelfreier Fertigstellung der baulichen Maßnahmen kann die technische Prüfung erfolgen. Die bauliche Abnahme ist ein kritischer Meilenstein im Aufzugsprojekt. Sie sichert die Schnittstelle zwischen Bau, Technik und Betrieb – und ist Voraussetzung für eine erfolgreiche ZÜS-Abnahme und einen rechtskonformen Start in den Betrieb.
Rechtliche und normative Grundlagen DIN EN 81-20 / EN 81-50: Anforderungen an bauliche Umgebung von Aufzügen (Schacht, Schachtgrube, Schachtkopf, Maschinenraum)
Vorgaben zu Maßen, Abständen, Lastaufnahmeflächen, Türöffnungen, Beleuchtung, Lüftung
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Landesbauordnung (LBO) / Bauordnungsrecht: Genehmigungspflichtige bauliche Anlagen
Vorgaben zu Fluchtwegen, Brandschutz, Gebäudetechnik
Prüfpflichten für Aufzugsanlagen durch Bauaufsicht oder Sonderbauvorgaben
Aufzugsschacht und Schachtgrube: Sauberkeit, Zugangsfreiheit, Trocknung der Grube
korrekte Maße und Ausführung gemäß Einbauzeichnung und EN 81-20
Ausführung der Befestigungspunkte für Führungsschienen und Tragmittel
Einbau von Schachtleitern, Wartungszugängen, ggf. Beleuchtung
Schachtkopf und obere Endabschlüsse: Einhaltung von lichten Höhen und Sicherheitsabständen
Keine unzulässigen Durchdringungen / Medienleitungen im Schachtkopf
Schutz gegen herabfallende Gegenstände / Dachausbildung dicht und geschlossen
Schachtwände und Schachtabschlüsse: Glatt, verputzt oder beschichtet je nach Anforderungen
Feuerwiderstandsklasse nach Gebäudeklasse / Brandschutzkonzept
Schachtabschluss gegen angrenzende Räume luft- und lichtdicht
Maschinenraum / Triebwerksraum (sofern vorhanden): Zutritt abschließbar und sicher begehbar
ausreichende Beleuchtung, Mindesthöhe, Belüftung
Starkstromanschluss mit Beschriftung
keine Fremdnutzung oder Lagerung erlaubt
Elektrische Versorgung: separate Zuleitung mit eigener Absicherung
Notstromversorgung oder Sicherheitsstromversorgung bei Vorgabe
Potentialausgleich und Erdung geprüft
Sicherungsetikettierung eindeutig
TGA-Anbindung: keine fremden Leitungsführungen im Schacht
Entwässerung Schachtgrube (z. B. Pumpe) vorhanden und betriebsbereit
ggf. Notbeleuchtung über Sicherheitsstromkreis
Einbau von Klima-/Belüftungssystemen für Maschinenraum (z. B. bei Außenaufzügen)
Kommunikation / Notruftechnik: Einbau der Notrufeinheit abgeschlossen
Verbindung zur Leitstelle hergestellt
Notrufsystem getestet (z. B. mit Sprachverständlichkeit)
ggf. GSM-Verbindung mit ausreichendem Empfang und Notstrom
Schacht- und Türbereiche: Türöffnungen gemäß EN 81-20 frei zugänglich
Türsturz, Schwelle, Leibung korrekt gemauert / gegossen
keine Stolperstellen / keine ungesicherten Absturzkanten
Fußbodenbelag entsprechend Bodenanschluss im Gebäude
Verantwortlichkeiten im Facility Management Koordination der Abnahme, Mängeldokumentation
Prüfung der Schachtgeometrie, Konstruktion, Abdichtung
Kontrolle der Einbauumgebung, technische Schnittstellenprüfung
Bereitstellung der Versorgung, Prüfung elektrischer Sicherheit
Übernahme Betriebsorganisation, Prüfung Wartungszugänge
Gefährdungsbeurteilung, Einbindung in Notfallkonzepte
Dokumentation und Prüfmittel Abnahmeprotokoll nach VOB mit Mängelliste
Fotodokumentation vor / nach Installation
Checklisten zu baulicher Ausführung nach EN 81
Freigabebestätigung für ZÜS durch Aufzugshersteller
Pläne: Grundriss, Schnitt, Elektro, TGA mit aktuellen Revisionsständen
Betriebsanweisung und Notbefreiungsplan vorhalten
Integration in Betrieb und FM CAFM-Erfassung: Anlagen-ID, Standort, Wartungsintervalle, Anlagenspezifikationen
Übergabeprotokoll mit Verantwortlichkeiten: Wer ist wofür zuständig (z. B. Wartung, Reinigung, Rufbereitschaft)?
Verknüpfung mit Notfall- und Brandschutzplänen: Räumung, Abschaltung, Feuerwehrzugang
Integration in Wartungs- und Prüflisten gemäß VDI 3810-6 und DIN EN 13015