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Sicherheit

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Technische, organisatorische und rechtliche Anforderungen an den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen

Technische, organisatorische und rechtliche Anforderungen an den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen

Aufzugsanlagen sind sicherheitsrelevante Betriebsmittel mit direktem Einfluss auf den Schutz von Menschen, Sachwerten und Betriebsabläufen. Ihre Funktion muss jederzeit zuverlässig, regelkonform und dokumentiert gewährleistet sein – sowohl im Personen- als auch im Lastbetrieb. Sicherheit im Aufzugsmanagement umfasst daher nicht nur die technische Ausführung, sondern auch die Organisation der Prüf-, Wartungs- und Überwachungsprozesse, die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, die Integration in das Facility Management und die Vermeidung von Betriebsrisiken durch frühzeitige Erkennung und strukturierte Instandhaltung.

Sicherheit im Aufzugsbetrieb ist kein Zustand, sondern ein laufender Managementprozess. Nur durch technische Systemverantwortung, rechtssichere Dokumentation und vorausschauende Betriebsorganisation lassen sich Risiken vermeiden, Betreiberpflichten erfüllen und Nutzer schützen.

BetrSichV – Betriebssicherheitsverordnung

  • Aufzüge gelten als überwachungsbedürftige Anlagen nach § 2 Abs. 30

  • Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung vor Inbetriebnahme und bei Änderungen

  • Prüfpflicht durch zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) gemäß § 15

  • Organisation der Instandhaltung, regelmäßige Prüfung und Dokumentation

TRBS 3121 – Nutzungssichere Bereitstellung von Aufzugsanlagen

  • Anforderungen an technische Ausstattung und betriebliche Maßnahmen

  • Regelungen zur Notrufeinrichtung, Unterweisung und Verhalten bei Störung

  • Gefährdungen durch Nutzung, Brand, Ausfall, mechanische Mängel

DIN EN 81-Reihe

  • EN 81-20 / 81-50: Sicherheitsregeln für Konstruktion und Einbau von Personen- und Lastenaufzügen

  • EN 81-28: Fernnotrufsysteme

  • EN 81-70: Barrierefreiheit und Sicherheit für Nutzer mit Einschränkungen

  • EN 13015: Instandhaltung von Aufzügen – Dokumentation, Qualität, Personalqualifikation

VDI-Richtlinien / VDMA / DGUV

  • VDI 3810 Blatt 6: Betreiberverantwortung für Aufzugsanlagen

  • DGUV Vorschrift 3: Prüfung elektrischer Betriebsmittel

  • VDMA-Empfehlungen zur Vertragsgestaltung und Steuerung von Wartungsfirmen

Notrufsysteme

  • Verpflichtend für alle Personenaufzüge

  • Verbindung zu ständig besetzter Stelle (24/7)

  • Prüfung durch ZÜS, Sichtkontrolle durch Betreiber

Fangvorrichtungen und Geschwindigkeitsbegrenzer

  • Mechanische Sicherheitseinrichtungen zum Schutz bei Seilriss oder Absturzgefahr

  • Regelmäßige Prüfung durch ZÜS und Wartungsfirma

Türsicherungssysteme

  • Verriegelung bei Fahrkorbbewegung

  • Lichtschranken oder berührungslose Sensorik

  • Abschaltung bei Blockade oder Fehlfunktion

Brandschutzmaßnahmen

  • Rückführung der Kabine in Brandfallposition

  • Rauchmelder in Fahrschacht oder Maschinenraum

  • Anbindung an Gebäudeleittechnik oder Brandmeldeanlage

Notbeleuchtung und Sicherheitsstromversorgung

  • Notlicht im Fahrkorb gemäß EN 81-20

  • Funktionserhalt bei Stromausfall

  • Batterie- oder Notstrombetrieb mit Mindestbetriebsdauer

Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung

  • Erstbeurteilung vor Inbetriebnahme

  • Regelmäßige Aktualisierung bei Umbau, Nutzungsänderung oder Störungen

  • Betriebsanweisung für Aufzugsnutzer und Reinigungskräfte

  • Aushangpflicht im Gebäude

Wartung und Instandhaltung

  • Wartung durch qualifizierte Fachfirma mit dokumentierten Wartungsplänen

  • Prüfung der Sicherheitseinrichtungen, Funktionstests, Schmierung, Reinigung

  • Sofortmaßnahmen bei Mängeln, Rückmeldung an Betreiber

Prüfungen durch ZÜS (z. B. TÜV, DEKRA):

  • Wiederkehrende Hauptprüfung (alle 2 Jahre)

  • Zwischenprüfung (jährlich)

  • Prüfprotokoll, Mängelbericht, Behebung und Freigabe durch Betreiber

Notrufmanagement und Personenbefreiung

  • Organisation der Interventionskette

  • Schulung des Sicherheitspersonals oder externer Dienstleister

  • Dokumentation der Befreiungszeiten

  • Anbindung an Gefahrenmanagementsystem oder Leitstelle

CAFM-Integration

  • Verwaltung der Aufzugsdaten, Wartungsverträge, Prüffristen

  • Mangelverfolgung, Störungstickets, Eskalationssteuerung

  • Verknüpfung mit Gebäudeplänen, Anlagenkennzeichnung, Betreiberverantwortung

Sicherheits- und Notfallmanagement

  • Einbindung der Aufzüge in Notfall-, Räumungs- und Evakuierungskonzepte

  • Abstimmung mit Feuerwehr, Brandschutz, Leitstelle

  • Berücksichtigung von Aufzugsfunktionen in Alarmierung und Räumung

Umwelt- und Energiemanagement

  • Erfassung von Energieverbrauch der Aufzugsanlagen

  • Bewertung der Modernisierungsbedarfe im Kontext von ESG und CO2-Zielen

  • Maßnahmen zur Effizienzsteigerung (z. B. LED, regenerative Bremsenergie, Steuerungsmodernisierung)

Herausforderungen:

  • Mangelhafte oder veraltete Dokumentation

  • Fehlende Verantwortlichkeitszuordnung im Betrieb

  • Nicht durchgeführte oder falsch dokumentierte Prüfungen

  • Unzureichendes Notruf- und Interventionsmanagement

  • Intransparente Wartungsverträge mit unklarem Leistungsumfang

Empfehlungen:

  • Aufbau eines strukturierten Aufzugsregisters im CAFM-System

  • Prüfung aller Betreiberpflichten nach VDI 3810-6 und TRBS 3121

  • Erstellung einer Prüf- und Wartungsmatrix mit Eskalationslogik

  • Abschluss eines qualitätsgesicherten Wartungsvertrags mit SLA

  • Integration der Aufzugsanlagen in das digitale Sicherheits- und Umweltmanagement