Aufzug / Aufzugsmanagement: Anweisende Dokumentation
Verbindliche Regelungen, Zuständigkeiten und Nachweisführung für den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen
Aufzugsanlagen zählen zu den sicherheitsrelevanten technischen Einrichtungen eines Gebäudes. Für ihren rechtssicheren, wirtschaftlichen und störungsarmen Betrieb ist eine anweisende Dokumentation unverzichtbar. Diese umfasst alle intern gültigen Betriebsanweisungen, Ablaufregelungen, Zuständigkeitsbeschreibungen und Prüfvorgaben, die auf die jeweiligen Aufzugsanlagen bezogen sind. Die anweisende Dokumentation ist nicht nur ein Bestandteil der organisierten Betreiberverantwortung, sondern dient auch als Nachweis gegenüber Behörden, Versicherern und Prüforganisationen – insbesondere bei Störungen, Personenbefreiung oder Mängelfeststellungen. Die anweisende Dokumentation ist im Aufzugsmanagement ein zentrales Werkzeug für einen rechtssicheren, sicheren und wirtschaftlich tragfähigen Betrieb. Sie definiert nicht nur Verantwortlichkeiten, sondern auch Verhaltensregeln, Prozessabläufe und Eskalationsmechanismen im Störungs- oder Prüffall.
Für Facility Manager, Betreiber und Sicherheitsverantwortliche ist sie damit ein unverzichtbares Element zur Wahrnehmung der Betreiberverantwortung nach BetrSichV und DIN EN 13015 – und ein zentrales Element in jeder Zertifizierungs- oder Behördenprüfung.
Zielsetzung der anweisenden Dokumentation
Sicherstellung des regelkonformen, störungsarmen Betriebs der Aufzugsanlagen
Definition und Delegation der Betreiberpflichten gemäß BetrSichV und VDI 3810 Blatt 6
Nachvollziehbare Handlungsanweisungen für Wartung, Prüfung, Störung, Notruf, Reinigung
Unterstützung der Mitarbeitenden und Dienstleister durch klare Prozessregelungen
Grundlage für Schulungen, Begehungen und Auditierungen
Rechtsrahmen und Normbezug
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
§ 3: Gefährdungsbeurteilung, § 10: Instandhaltungspflichten, § 12: Unterweisung
TRBS 3121 / TRBS 1201 Teil 2:
Nutzungssichere Bereitstellung, Prüfung von Aufzugsanlagen
DIN EN 13015:
Regelwerk zur Instandhaltung und deren Dokumentation
VDI 3810 Blatt 6:
Betreiberverantwortung für Aufzüge im Gebäudebetrieb
EN 81-20/-50 / EN 81-28: Sicherheits- und Notrufanforderungen
Anlagendaten und technische Übersicht
Standort, Baujahr, Typ, Seriennummer, Förderhöhe, Antriebsart
Zuordnung zu Gebäudeteil / Nutzergruppe / Wartungsfirma
Notrufanschluss und Interventionspartner
Organisatorische Zuständigkeiten
Betreiber im Sinne der BetrSichV
Beauftragte Personen (z. B. Hausmeister, Technischer Dienst)
Zuständigkeit für Wartung, Prüfung, Notrufprüfung, Reinigung
Ansprechpartner für Interventionsdienst, ZÜS, Behörden
Regelungen zum Notruf- und Interventionskonzept
Aufschaltung an 24/7-Notrufzentrale
Reaktionszeit ≤ 30 Minuten
Zutrittsorganisation für befreiende Personen
Interventionsprotokoll, Rückmeldung an Notrufzentrale
Schulungsnachweise der befreienden Personen
Wartung und Prüfung
Intervall der Wartung gemäß DIN EN 13015
Prüfpflichten durch ZÜS: jährliche Zwischen- und zweijährliche Hauptprüfung
Maßnahmen bei Mängeln: Fristsetzung, Behebung, Dokumentation
Aufbewahrungspflicht für Wartungs- und Prüfberichte (mind. 10 Jahre empfohlen)
Umgang mit Störungen und Personenbefreiung
Nutzung, Reinigung, Sperrung
Nutzungsvorgaben (Personen-/Lastentransport, keine Überladung, Sperrzeiten)
Reinigung der Kabine und Türbereiche: Zuständigkeit, Frequenz
Verfahren bei geplanter oder ungeplanter Stilllegung (z. B. Wartung, Umbau, Störung)
Sperrkennzeichnung und Informationspflicht
Handlungsschritte bei Stillstand mit Personen:
Dokumentation der Maßnahme (Uhrzeit, Name, Dauer, Rückmeldung)
Nachbesprechung bei Vorfall mit Sicherheitsbeteiligung (z. B. bei Fehlfunktion, längerer Einschließung)
Form und Bereitstellung der Dokumentation
schriftlich oder digital über FM-System / Intranet / CAFM
kontrollierter Zugriff durch Rollenmodell (Betreiber, Technik, Wartung, Reinigung)
Versionierung, Änderungsprotokoll, Freigabevermerk durch Betreiber oder Sicherheitsverantwortliche
Verknüpfung mit Aufzugsbuch / Notrufvertrag / Gefährdungsbeurteilung
Schulung und Umsetzung im Betrieb
jährliche Schulung beauftragter Personen (z. B. Notrufprüfung, Interventionspflicht)
Einweisung neuer Nutzer (z. B. Reinigung, Fremdfirmen)
Schulung dokumentieren mit Teilnehmerliste, Inhalt, Unterschrift / Bestätigung
Einbindung in Unterweisungspflicht gemäß ArbSchG § 12
Integration in FM-Systeme und Betreiberverantwortung
Anlage im CAFM mit Verknüpfung zu Wartung, Prüfung, Interventionsprotokoll
Anzeige von Verantwortlichkeit, Fristen, Historie
digitale Erinnerung an Prüfungen / Notruftests / Wartungstermine
Schnittstelle zu digitalem Aufzugsbuch oder Betriebsführungssystem
Erfolgsfaktoren
|
bereits vor Inbetriebnahme verfügbar machen |
klare Zuweisung von Aufgaben und Reaktionsketten |
bei Personal- oder Systemwechseln sofort anpassen |
Verständnis und Sicherheit im Betrieb erhöhen |
z. B. als Bestandteil von ISO 45001 / 50001 / Betreiberpflichtenprüfungen |