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Anweisende Dokumentation

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Aufzug / Aufzugsmanagement: Anweisende Dokumentation

Verbindliche Regelungen, Zuständigkeiten und Nachweisführung für den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen

Aufzugsanlagen zählen zu den sicherheitsrelevanten technischen Einrichtungen eines Gebäudes. Für ihren rechtssicheren, wirtschaftlichen und störungsarmen Betrieb ist eine anweisende Dokumentation unverzichtbar. Diese umfasst alle intern gültigen Betriebsanweisungen, Ablaufregelungen, Zuständigkeitsbeschreibungen und Prüfvorgaben, die auf die jeweiligen Aufzugsanlagen bezogen sind. Die anweisende Dokumentation ist nicht nur ein Bestandteil der organisierten Betreiberverantwortung, sondern dient auch als Nachweis gegenüber Behörden, Versicherern und Prüforganisationen – insbesondere bei Störungen, Personenbefreiung oder Mängelfeststellungen. Die anweisende Dokumentation ist im Aufzugsmanagement ein zentrales Werkzeug für einen rechtssicheren, sicheren und wirtschaftlich tragfähigen Betrieb. Sie definiert nicht nur Verantwortlichkeiten, sondern auch Verhaltensregeln, Prozessabläufe und Eskalationsmechanismen im Störungs- oder Prüffall.

Für Facility Manager, Betreiber und Sicherheitsverantwortliche ist sie damit ein unverzichtbares Element zur Wahrnehmung der Betreiberverantwortung nach BetrSichV und DIN EN 13015 – und ein zentrales Element in jeder Zertifizierungs- oder Behördenprüfung.

Zielsetzung der anweisenden Dokumentation

  • Sicherstellung des regelkonformen, störungsarmen Betriebs der Aufzugsanlagen

  • Definition und Delegation der Betreiberpflichten gemäß BetrSichV und VDI 3810 Blatt 6

  • Nachvollziehbare Handlungsanweisungen für Wartung, Prüfung, Störung, Notruf, Reinigung

  • Unterstützung der Mitarbeitenden und Dienstleister durch klare Prozessregelungen

  • Grundlage für Schulungen, Begehungen und Auditierungen

Rechtsrahmen und Normbezug

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):

    § 3: Gefährdungsbeurteilung, § 10: Instandhaltungspflichten, § 12: Unterweisung

  • TRBS 3121 / TRBS 1201 Teil 2:

    Nutzungssichere Bereitstellung, Prüfung von Aufzugsanlagen

  • DIN EN 13015:

    Regelwerk zur Instandhaltung und deren Dokumentation

  • VDI 3810 Blatt 6:

    Betreiberverantwortung für Aufzüge im Gebäudebetrieb

  • EN 81-20/-50 / EN 81-28: Sicherheits- und Notrufanforderungen

Anlagendaten und technische Übersicht

  • Standort, Baujahr, Typ, Seriennummer, Förderhöhe, Antriebsart

  • Zuordnung zu Gebäudeteil / Nutzergruppe / Wartungsfirma

  • Notrufanschluss und Interventionspartner

Organisatorische Zuständigkeiten

  • Betreiber im Sinne der BetrSichV

  • Beauftragte Personen (z. B. Hausmeister, Technischer Dienst)

  • Zuständigkeit für Wartung, Prüfung, Notrufprüfung, Reinigung

  • Ansprechpartner für Interventionsdienst, ZÜS, Behörden

Regelungen zum Notruf- und Interventionskonzept

  • Aufschaltung an 24/7-Notrufzentrale

  • Reaktionszeit ≤ 30 Minuten

  • Zutrittsorganisation für befreiende Personen

  • Interventionsprotokoll, Rückmeldung an Notrufzentrale

  • Schulungsnachweise der befreienden Personen

Wartung und Prüfung

  • Intervall der Wartung gemäß DIN EN 13015

  • Prüfpflichten durch ZÜS: jährliche Zwischen- und zweijährliche Hauptprüfung

  • Maßnahmen bei Mängeln: Fristsetzung, Behebung, Dokumentation

  • Aufbewahrungspflicht für Wartungs- und Prüfberichte (mind. 10 Jahre empfohlen)

Umgang mit Störungen und Personenbefreiung

    Nutzung, Reinigung, Sperrung

    • Nutzungsvorgaben (Personen-/Lastentransport, keine Überladung, Sperrzeiten)

    • Reinigung der Kabine und Türbereiche: Zuständigkeit, Frequenz

    • Verfahren bei geplanter oder ungeplanter Stilllegung (z. B. Wartung, Umbau, Störung)

    • Sperrkennzeichnung und Informationspflicht

    Handlungsschritte bei Stillstand mit Personen:

    • Notruf aktivieren → Rückmeldung → Intervention → Freigabe

    • Dokumentation der Maßnahme (Uhrzeit, Name, Dauer, Rückmeldung)

    • Nachbesprechung bei Vorfall mit Sicherheitsbeteiligung (z. B. bei Fehlfunktion, längerer Einschließung)

    Form und Bereitstellung der Dokumentation

    • schriftlich oder digital über FM-System / Intranet / CAFM

    • kontrollierter Zugriff durch Rollenmodell (Betreiber, Technik, Wartung, Reinigung)

    • Versionierung, Änderungsprotokoll, Freigabevermerk durch Betreiber oder Sicherheitsverantwortliche

    • Verknüpfung mit Aufzugsbuch / Notrufvertrag / Gefährdungsbeurteilung

    Schulung und Umsetzung im Betrieb

    • jährliche Schulung beauftragter Personen (z. B. Notrufprüfung, Interventionspflicht)

    • Einweisung neuer Nutzer (z. B. Reinigung, Fremdfirmen)

    • Schulung dokumentieren mit Teilnehmerliste, Inhalt, Unterschrift / Bestätigung

    • Einbindung in Unterweisungspflicht gemäß ArbSchG § 12

    Integration in FM-Systeme und Betreiberverantwortung

    • Anlage im CAFM mit Verknüpfung zu Wartung, Prüfung, Interventionsprotokoll

    • Anzeige von Verantwortlichkeit, Fristen, Historie

    • digitale Erinnerung an Prüfungen / Notruftests / Wartungstermine

    • Schnittstelle zu digitalem Aufzugsbuch oder Betriebsführungssystem

    Erfolgsfaktoren

    Erfolgsfaktor

    Bedeutung

    Frühzeitige Erstellung

    bereits vor Inbetriebnahme verfügbar machen

    Verbindliche Regelung

    klare Zuweisung von Aufgaben und Reaktionsketten

    Regelmäßige Aktualisierung

    bei Personal- oder Systemwechseln sofort anpassen

    Schulung und Kommunikation

    Verständnis und Sicherheit im Betrieb erhöhen

    Integration in Auditstruktur

    z. B. als Bestandteil von ISO 45001 / 50001 / Betreiberpflichtenprüfungen