Technisch fundierte, rechtskonforme und dokumentierte Durchführung Die Wartung von Aufzugsanlagen ist gesetzlich vorgeschrieben und ein zentraler Bestandteil der technischen Betreiberverantwortung. Sie dient der Erhaltung der Betriebsbereitschaft, dem Verschleißschutz und der Sicherstellung der Nutzungssicherheit. Wartungen sind mehr als Routine – sie sind eine strukturierte Kombination aus Reinigung, Schmierung, Kontrolle und Justage, die auf dokumentierten Wartungsplänen und technischen Spezifikationen basieren. Grundlage ist die DIN EN 13015, welche die Anforderungen an Umfang, Frequenz, Qualifikation und Dokumentation der Wartung definiert.
Nur regelmäßig, qualifiziert und dokumentiert durchgeführte Wartungen erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und sichern einen wirtschaftlichen, sicheren und verlässlichen Aufzugsbetrieb.
Rechtlicher Rahmen im Facility Management Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 10 Abs. 2: Pflicht zur Instandhaltung durch den Arbeitgeber / Betreiber
Wartung ist Bestandteil der Instandhaltung
Nachweisführung ist verpflichtend (§ 3 Dokumentationspflicht)
DIN EN 13015 – Instandhaltung von Aufzügen Europaweit gültiger Standard für Umfang, Qualität und Nachweise
Grundlage für Wartungsverträge, Checklisten und Leistungsnachweise
TRBS 3121 und TRBS 1201 Teil 2 Nutzungssichere Bereitstellung, Anforderungen an Wartungsfrequenz
Empfehlung zur Dokumentation in einem Aufzugsbuch
Typische Wartungsmaßnahmen (Auswahl): Kabine
Reinigung, Kontrolle von Anzeige, Bedienelementen
Türen
Prüfung von Dämpfung, Schließmechanik, Lichtschranke
Antrieb
Schmierung, Prüfung Riemen/Seile, Motorlauf
Steuerung
Test Fahrkomfort, Zielwahl, Anzeige, Resetfunktion
Notrufsystem
Funktionstest Rufauslösung, Gegensprechanlage
Fangvorrichtung
Sichtkontrolle, Auslösemechanik
Seilführung und Rollen
Verschleißkontrolle, Spannung
Maschinenraum / Schacht
Reinigung, Sichtkontrolle, Zugangssicherheit
Notstrom / Sicherheitsstrom
Funktion, Verfügbarkeit, Sichtprüfung Batteriestatus
Wartungsintervalle: Üblich: 4–6 Wochen (abhängig von Nutzung, Herstellerangaben, Gefährdungsbeurteilung)
Hochfrequentierte Anlagen (z. B. Krankenhaus, Bahnhof): 2–4 Wochen
Wartungsplan individuell auf Anlage und Nutzung abstimmen
Verantwortlichkeiten: Wartung durch qualifiziertes Fachpersonal mit Anlagenzulassung
Auftraggeber/Betreiber stellt Zugang und aktuelle Dokumentation bereit
Betreiber bleibt verantwortlich – auch bei Fremdvergabe
Vertragliche Regelung: Wartungsleistung muss vertraglich dokumentiert sein (z. B. gemäß DIN EN 13015)
Leistungsumfang, Fristen, Dokumentationspflichten, Reaktionszeiten bei Mängeln festlegen
Pflichtinhalte eines Wartungsprotokolls: Datum, Uhrzeit, Anlage, durchführendes Personal
durchgeführte Maßnahmen mit Checkliste
festgestellte Mängel mit Risikobewertung
ggf. Fotos, Handlungsempfehlungen, Rückmeldung an Betreiber
Unterschrift des Wartungspersonals und des Betreibers (bei Vor-Ort-Abnahme)
Integration in CAFM: automatische Fristenerinnerung
KPI-Auswertung (z. B. Wartungsquote, Wiederholungsmängel)
Verknüpfung mit Störungsdaten, Betreiberverantwortung und Reporting
Kennzahlen für die Bewertung der Wartungsleistung: Verfügbarkeitsquote der Anlage
Anzahl wiederkehrender Mängel trotz Wartung
Dauer zwischen Wartung und Störung
Rückmeldung durch Nutzer (z. B. zu Komfort, Auffälligkeiten)
Erfüllungsquote der Wartungsintervalle (Soll/Ist-Vergleich)
Auditfragen für Wartungsdienstleister: Ist die Wartung vollständig dokumentiert?
Werden Maßnahmen verständlich und risikoorientiert beschrieben?
Wird die Wartung aktiv in das FM-System rückgespiegelt?
Risiken bei unterlassener oder mangelhafter Wartung Verlust der CE-Konformität / Sicherheitszertifizierung
Anstieg der Störanfälligkeit und Reparaturkosten
Haftung des Betreibers bei Unfällen (§ 823 BGB)
Beanstandung durch ZÜS oder Behörden
Verlust des Versicherungsschutzes bei Schadenereignissen