Zum Inhalt springen
FM-Connect Chat

Hallo! Ich bin Ihr FM-Connect Chat-Assistent. Wie kann ich Ihnen helfen?

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Aufzugsanlagen: Instandsetzungen

Facility Management: Aufzugsmanagement » Betrieb » Instandsetzungen

Planung, Durchführung und Dokumentation technischer Maßnahmen zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft

Planung, Durchführung und Dokumentation technischer Maßnahmen zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft

Instandsetzungen sind unverzichtbarer Bestandteil des Lebenszyklus einer Aufzugsanlage. Sie umfassen alle Maßnahmen, die der Wiederherstellung der sicheren und bestimmungsgemäßen Funktion nach einem Defekt, einer Störung oder dem Verschleiß dienen. Anders als Wartung oder Inspektion greift die Instandsetzung aktiv in das System ein – z. B. durch Austausch, Reparatur oder Justierung. Die rechtssichere Durchführung von Instandsetzungen setzt eine qualifizierte Planung, technisch richtige Ausführung, lückenlose Dokumentation und klare organisatorische Zuständigkeiten voraus – insbesondere im Rahmen der Betreiberverantwortung.

Instandsetzungen sind keine Ad-hoc-Maßnahmen. Sie müssen technisch qualifiziert, dokumentiert, nachverfolgbar und in den Instandhaltungsprozess eingebettet erfolgen, um Sicherheit, Verfügbarkeit und Regelkonformität dauerhaft zu gewährleisten.

Instandsetzung (gemäß DIN 31051 / DIN EN 13306):

  • Maßnahmen zur Wiederherstellung des Soll-Zustandes nach Feststellung eines Ist-Zustands, der von der definierten Funktion abweicht

  • Kann Reparatur, Austausch oder Neujustierung umfassen

Abgrenzung:

Begriff

Zweck

Eingriff ins System

Wartung

Erhalt des Soll-Zustands

präventiv

Inspektion

Feststellung des Ist-Zustands

nein

Instandsetzung

Wiederherstellung des Soll-Zustands

ja

Prüfung

Kontrolle der Sicherheit durch ZÜS

nein

BetrSichV § 10 Abs. 2:

  • Betreiber ist zur Instandhaltung verpflichtet – Instandsetzung als Teil davon

  • Instandsetzung darf nur durch fachkundiges Personal erfolgen

DIN EN 13015 / TRBS 1201 / TRBS 3121:

  • Anforderungen an die Qualifikation des Personals

  • Instandsetzungen müssen dokumentiert und bewertbar sein

  • Mängelklassifikation (z. B. sicherheitsrelevant) entscheidet über Dringlichkeit

VDI 3810 Blatt 6:

  • Instandsetzung ist ein steuerbarer Baustein im Betreiberkonzept

  • Muss im CAFM oder Instandhaltungsplan integriert sein

Typische Anlässe für Instandsetzungen - Störungsbeseitigung:

  • Türsteuerung defekt

  • Kabinenanzeige ausgefallen

  • Notrufverbindung gestört

  • Störung bei Steuerung oder Rückführung

Bauteilaustausch:

  • verschlissene Rollen, Seile, Lager

  • defekte Lichtschranken, Motoren, Steuergeräte

  • beschädigte Kabinenverkleidungen oder Türflügel

Ereignisbedingte Reparaturen:

  • Vandalismusschäden

  • Blitz- oder Wasserschäden

  • Rückrufaktionen durch Hersteller

Auflagen aus Prüfungen:

  • sicherheitsrelevante Mängel aus ZÜS-Bericht

  • Austausch nach Ablauf der Lebensdauer

  • Maßnahmen zur Mängelbeseitigung mit Fristsetzung

Organisation und Durchführung - Zuständigkeiten:

  • Instandsetzung wird in der Regel durch die Wartungsfirma oder ein spezialisiertes Unternehmen durchgeführt

  • Betreiber muss Ausführung überwachen und dokumentieren lassen

  • Fremdfirmen sind nur mit Freigabe (z. B. Eignungsnachweis, PSA, Freigabeschein) zugelassen

Ablauf einer Instandsetzung:

  • Störungsmeldung / Mangelerkennung

  • Diagnose vor Ort

  • Reparaturfreigabe durch Betreiber (inkl. Kostenklärung)

  • Durchführung der Maßnahme

  • Funktionsprüfung und Wiederinbetriebnahme

  • Dokumentation, ggf. Nachkontrolle durch ZÜS

Erforderliche Dokumente:

  • Instandsetzungsbericht mit Maßnahme, Zeitpunkt, eingesetztem Material

  • Fotos vor/nach der Maßnahme (bei baulichen Eingriffen oder sicherheitsrelevanten Bauteilen)

  • Rechnung / Kostenstelle

  • Verknüpfung mit ZÜS-Mangelbericht (bei Prüfungsmängeln)

  • ggf. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung

Aufbewahrungspflicht:

  • mind. 5 Jahre bei sicherheitsrelevanten Eingriffen

  • während der gesamten Betriebsdauer bei Modernisierung

Digitale Integration im Facility Management - CAFM-Unterstützung:

  • Erfassung der Maßnahme im Instandhaltungsverlauf der Anlage

  • Verknüpfung mit Störung, Mangel, Wartung und Prüfung

  • Automatische Aufgabenverteilung (z. B. Nachprüfung, Eskalation)

  • KPI-Auswertung (z. B. Häufigkeit, Dauer, Kosten, Wiederholungsrate)

Systemintegration:

  • Instandsetzungen als Teil der Betreiberverantwortung abbilden

  • Schnittstelle zur Wartungsfirma (API)

  • Nutzung für Modernisierungsplanung (z. B. Austauschhistorie)

Risiken bei unzureichender Instandsetzung

  • Wiederholte Ausfälle / Nutzerbeschwerden

  • Sicherheitsrisiken bei unbemerktem Versagen

  • ZÜS-Beanstandungen / Stilllegungsandrohungen

  • Bußgeld oder zivilrechtliche Haftung bei Personenschäden

  • Verlust des Versicherungsschutzes bei fehlender Nachweisführung