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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Aufzugsanlagen: Inspektionen

Facility Management: Aufzugsmanagement » Betrieb » Inspektionen

Rechtssichere Durchführung, Dokumentation und Integration in den betrieblichen Instandhaltungsprozess

Aufzugsanlagen unterliegen als überwachungsbedürftige Anlagen einer kontinuierlichen Überwachung und Instandhaltung. Neben Wartung, Instandsetzung und wiederkehrenden Prüfungen ist die regelmäßige Inspektion eine eigenständige, gesetzlich und normativ geregelte Maßnahme zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft und Sicherheit. Inspektionen dienen der systematischen Zustandsfeststellung und Funktionskontrolle einzelner Komponenten und der Gesamtanlage. Sie sind Grundlage für den Instandhaltungsprozess, können Schwachstellen frühzeitig aufdecken und tragen zur Vermeidung ungeplanter Stillstände bei.

Inspektionen sind kein optionaler Zusatz, sondern ein verpflichtender Bestandteil der Betreiberverantwortung. Nur durch regelmäßig dokumentierte, fachgerecht durchgeführte Inspektionen kann ein sicherer, wirtschaftlicher und regelkonformer Betrieb von Aufzugsanlagen gewährleistet werden.

Begriffsdefinition und Abgrenzung

Inspektion (nach DIN 31051 / DIN EN 13306 / DIN EN 13015): Systematische Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes einer technischen Anlage ohne Eingriff in ihre Funktion.

Abgrenzung zur Wartung:

  • Wartung umfasst auch Reinigungs- und Schmierarbeiten

  • Inspektion beinhaltet ausschließlich Sicht-, Funktions- und Zustandskontrollen

  • Inspektion ist keine Reparatur, kann aber instandsetzungsrelevante Hinweise liefern

Ziel der Inspektion:

  • Früherkennung von Abnutzung, Fehlfunktionen, sicherheitsrelevanten Veränderungen

  • Erfassung betrieblicher Beanspruchung

  • Ableitung von Maßnahmen zur Instandhaltung oder Prüfung

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • § 10 Abs. 2: Verpflichtung des Betreibers zur Erhaltung des sicheren Zustands

  • Inspektionen als Teil der Instandhaltungsstrategie

  • Nachweispflicht über durchgeführte Maßnahmen

DIN EN 13015 – Instandhaltung von Aufzügen

  • fordert dokumentierte regelmäßige Inspektionsmaßnahmen

  • definiert Aufgaben des Instandhaltungsdienstes, inkl. Inspektion

DIN EN 81-20 / 81-50

  • beschreibt prüf- und inspektionsrelevante Sicherheitseinrichtungen

  • gibt Anhaltspunkte für Sicht- und Funktionsprüfungen

VDI 3810 Blatt 6

  • empfiehlt Inspektionsintervalle nach Anlagennutzung, Bauart und Gefährdungspotenzial

  • definiert Zuständigkeiten und Schnittstellen

Typische Inhalte je Inspektion:

  • Sichtkontrolle Kabine: Zustand, Innenverkleidung, Bedienelemente, Beleuchtung

  • Kontrolle der Türsysteme: Schließverhalten, Geräusche, Reaktion bei Hindernis

  • Prüfung der Notrufeinrichtung: Auslösung, Sprachverbindung, Empfang

  • Kontrolle von Schacht und Schachtgrube: Sauberkeit, Zugänglichkeit, keine Fremdstoffe

  • Maschinenraum: Sichtkontrolle Antrieb, Bremse, Steuerung, Seile

  • Prüfpunkt Steuerung: Fahrverhalten, Etagenansteuerung, Fahrkomfort

  • ggf. Kontrolle der Rückführung bei Brandfall (z. B. Simulation über GLT)

  • Zustand Beschilderung, Sicherheitshinweise, Notfallplan

Dauer einer typischen Inspektion:

  • 30–60 Minuten (je nach Anlagengröße, Ausführung, Anzahl Haltestellen)

Empfohlene Intervalle:

  • alle 4–6 Wochen bei mittlerer Nutzung

  • verkürzt bei Anlagen mit hoher Nutzung oder empfindlichen Komponenten

  • anlagenindividuelle Festlegung im Wartungsvertrag nach DIN EN 13015

Durchführende Stelle:

  • Qualifiziertes Fachpersonal des Wartungsunternehmens

  • Eigenes FM-Team (wenn intern zugelassen und geschult)

  • Dokumentation ist unabhängig von der Durchführung verpflichtend

Einbindung in Instandhaltungsvertrag:

  • Inspektionsumfang und Frequenz als separate Position im Vertrag ausweisen

  • Abrechnung als Pauschale oder Einzelleistung

  • Verknüpfung mit Wartungs- und Prüfleistungen

Erforderliche Dokumente je Inspektion:

  • Inspektionsprotokoll mit Prüfdatum, Prüfer, Anlage, Prüfumfang

  • Auflistung festgestellter Mängel / Beobachtungen

  • Risikobewertung (z. B. Kategorie A/B/C)

  • Empfehlungen für weitere Maßnahmen (z. B. Instandhaltung, vorgezogene Prüfung)

  • Archivierung im digitalen Aufzugsbuch oder CAFM-System

Aufbewahrungsfristen:

  • mindestens 5 Jahre (empfohlen analog zu Wartung und Instandhaltung)

  • bei Beanstandung oder Unfall: dauerhaft bis zur endgültigen Klärung

Integration in Facility Management und CAFM - Digitale Unterstützung:

  • Planung und Fristenüberwachung über CAFM-System

  • Import und Export von Protokollen (PDF / XML / API)

  • Verknüpfung mit Wartungsintervallen, Prüfterminen, Mängelbeseitigung

  • KPI-Auswertung: Anzahl Inspektionen, Mängel je Monat, Reaktionszeiten

Schnittstellen:

  • Notrufzentrale, GLT, GMS

  • Meldung von Inspektionsfunden mit sicherheitsrelevanter Relevanz

  • automatisierte Eskalation bei Verzug oder Wiederholungsmangel

Risiken bei unzureichender Inspektion

  • Unentdeckte sicherheitsrelevante Mängel (z. B. Seilverschleiß, Türdefekte)

  • Wiederholte Beschwerden durch Nutzende ohne technische Veranlassung

  • Stillstand aufgrund nicht erkannter Störungszeichen

  • Beanstandung durch ZÜS oder Unfallversicherung

  • zivil- oder strafrechtliche Haftung bei fehlender Dokumentation