Rechtssichere Durchführung, Dokumentation und Integration in den betrieblichen Instandhaltungsprozess
Aufzugsanlagen unterliegen als überwachungsbedürftige Anlagen einer kontinuierlichen Überwachung und Instandhaltung. Neben Wartung, Instandsetzung und wiederkehrenden Prüfungen ist die regelmäßige Inspektion eine eigenständige, gesetzlich und normativ geregelte Maßnahme zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft und Sicherheit. Inspektionen dienen der systematischen Zustandsfeststellung und Funktionskontrolle einzelner Komponenten und der Gesamtanlage. Sie sind Grundlage für den Instandhaltungsprozess, können Schwachstellen frühzeitig aufdecken und tragen zur Vermeidung ungeplanter Stillstände bei.
Inspektionen sind kein optionaler Zusatz, sondern ein verpflichtender Bestandteil der Betreiberverantwortung. Nur durch regelmäßig dokumentierte, fachgerecht durchgeführte Inspektionen kann ein sicherer, wirtschaftlicher und regelkonformer Betrieb von Aufzugsanlagen gewährleistet werden.
Inspektion (nach DIN 31051 / DIN EN 13306 / DIN EN 13015):Systematische Feststellung und Beurteilung des Ist-Zustandes einer technischen Anlage ohne Eingriff in ihre Funktion.
Abgrenzung zur Wartung:
Wartung umfasst auch Reinigungs- und Schmierarbeiten
Inspektion beinhaltet ausschließlich Sicht-, Funktions- und Zustandskontrollen
Inspektion ist keine Reparatur, kann aber instandsetzungsrelevante Hinweise liefern
Ziel der Inspektion:
Früherkennung von Abnutzung, Fehlfunktionen, sicherheitsrelevanten Veränderungen
Erfassung betrieblicher Beanspruchung
Ableitung von Maßnahmen zur Instandhaltung oder Prüfung
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
§ 10 Abs. 2: Verpflichtung des Betreibers zur Erhaltung des sicheren Zustands
Inspektionen als Teil der Instandhaltungsstrategie