Instandhaltungsvertrag Aufzugsanlagen: Vertragsstruktur
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- Vertragsparteien
- Vertragsgegenstand
- Leistungsumfang
- Wartungsintervalle
- Qualifikation
- Dokumentation
- Reaktionszeiten
- Qualitätssicherung
- Vertragslaufzeit
- Haftung
- Schlussbestimmungen
- Anlagen
Dieser Vertrag regelt die Instandhaltung der in Anlage 1 aufgeführten Aufzugsanlagen im Sinne der DIN EN 13015. Die Instandhaltung umfasst sämtliche planmäßigen, vorbeugenden und zustandsorientierten Wartungs-, Prüf- und Inspektionsarbeiten zur Sicherstellung der Betriebs- und Nutzungssicherheit, der Verfügbarkeit sowie der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (z. B. BetrSichV, TRBS 3121, TRBS 1201, VDI 3810 Blatt 6).
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Durchführung folgender Leistungen je Wartungstermin:
Überprüfung und Funktionstest aller sicherheitsrelevanten Bauteile (z. B. Fangvorrichtung, Geschwindigkeitsbegrenzer, Notrufsystem, Türkontakte)
Überprüfung und Justierung der Antriebseinheit, Steuerung und Steuerleitungen
Kontrolle der Kabine, Beleuchtung, Bedienelemente, Anzeigeelemente und Notrufeinrichtungen
Überprüfung von Schacht und Maschinenraum hinsichtlich Sauberkeit, Funktion und Zustand
Kontrolle der Notstromversorgung / Sicherheitsstromversorgung (sofern vorhanden)
Überprüfung der Beschilderung und des Aufzugsbuchs
Durchführung von Reinigungsarbeiten an sicherheitsrelevanten Bauteilen
Schmierung mechanischer Komponenten
Sichtkontrolle auf mechanischen Verschleiß, Risse, Korrosion oder sonstige Mängel
Erfassung und Bewertung festgestellter Mängel inkl. Handlungsempfehlungen
Ausführung gemäß Checkliste nach DIN EN 13015 (Anlage 2)
Das eingesetzte Personal muss folgende Qualifikationen nachweisen:
Fachkunde gemäß DIN EN 13015
Nachweis technischer Schulung auf die eingesetzten Anlagentypen
Schulung in der aktuellen Betriebssicherheitsverordnung, TRBS und relevanter DIN-Normen
Jährliche Unterweisung in Arbeitsschutz und Notfallmanagement
Gültiger Nachweis über Schulung zur Personenbefreiung
Folgende Dokumente sind je Wartungstermin zu erstellen:
Wartungsprotokoll (digital und/oder Papierform) mit Angabe zu Datum, Uhrzeit, Personal, Maßnahmen, Abweichungen
Mängelbericht mit Risikobewertung (hoch/mittel/niedrig), Empfehlungen zur Behebung
Foto-Dokumentation bei sicherheitsrelevanten Mängeln (optional)
Quartalsübersicht der durchgeführten Leistungen
Jahresbericht zur Gesamtleistung, Störungshäufigkeit, Wiederholungsmängeln und Verfügbarkeit
Reaktionszeiten und Notfallmanagement
Störung während Servicezeiten: Rückmeldung innerhalb von 60 Minuten, Beginn der Entstörung innerhalb von 2 Stunden
Personenbefreiung: Interventionszeit max. 30 Minuten ab Notrufabsetzung (24/7 sicherzustellen)
Eskalation: Bei Nicht-Erreichbarkeit automatische Weiterleitung an Bereitschaft