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Instandhaltungsvertrag Aufzugsanlagen: Vertragsstruktur

Facility Management: Aufzugsmanagement » Strategie » Ausschreibung » IH-Vertragsstruktur

Transparente Regelungen für planbare Abläufe

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Vertragsstruktur Instandhaltungsvertrag für Aufzugsanlagen nach DIN EN 13015

- ist unternehmensspezifisch anzupassen

Auftraggeber / Betreiber:

(Name des Unternehmens, Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)

Auftragnehmer / Wartungsunternehmen:

(Name des Wartungsunternehmens, Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)

Dieser Vertrag regelt die Instandhaltung der in Anlage 1 aufgeführten Aufzugsanlagen im Sinne der DIN EN 13015. Die Instandhaltung umfasst sämtliche planmäßigen, vorbeugenden und zustandsorientierten Wartungs-, Prüf- und Inspektionsarbeiten zur Sicherstellung der Betriebs- und Nutzungssicherheit, der Verfügbarkeit sowie der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften (z. B. BetrSichV, TRBS 3121, TRBS 1201, VDI 3810 Blatt 6).

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Durchführung folgender Leistungen je Wartungstermin:

  • Überprüfung und Funktionstest aller sicherheitsrelevanten Bauteile (z. B. Fangvorrichtung, Geschwindigkeitsbegrenzer, Notrufsystem, Türkontakte)

  • Überprüfung und Justierung der Antriebseinheit, Steuerung und Steuerleitungen

  • Kontrolle der Kabine, Beleuchtung, Bedienelemente, Anzeigeelemente und Notrufeinrichtungen

  • Überprüfung von Schacht und Maschinenraum hinsichtlich Sauberkeit, Funktion und Zustand

  • Kontrolle der Notstromversorgung / Sicherheitsstromversorgung (sofern vorhanden)

  • Überprüfung der Beschilderung und des Aufzugsbuchs

  • Durchführung von Reinigungsarbeiten an sicherheitsrelevanten Bauteilen

  • Schmierung mechanischer Komponenten

  • Sichtkontrolle auf mechanischen Verschleiß, Risse, Korrosion oder sonstige Mängel

  • Erfassung und Bewertung festgestellter Mängel inkl. Handlungsempfehlungen

  • Ausführung gemäß Checkliste nach DIN EN 13015 (Anlage 2)

Zusatzleistungen (z. B. Austausch von Ersatzteilen, Notrufmodernisierung, Umbauten) sind gesondert zu beauftragen.

Die Wartung erfolgt im Turnus von:

  • alle 6 Wochen (Standard)

  • bei stark frequentierten Anlagen (z. B. in öffentlichen Gebäuden): alle 4 Wochen

Wartungstermine sind rechtzeitig abzustimmen. Wartungszeiten außerhalb der Betriebszeiten sind auf Wunsch des Auftraggebers möglich.

Das eingesetzte Personal muss folgende Qualifikationen nachweisen:

  • Fachkunde gemäß DIN EN 13015

  • Nachweis technischer Schulung auf die eingesetzten Anlagentypen

  • Schulung in der aktuellen Betriebssicherheitsverordnung, TRBS und relevanter DIN-Normen

  • Jährliche Unterweisung in Arbeitsschutz und Notfallmanagement

  • Gültiger Nachweis über Schulung zur Personenbefreiung

Folgende Dokumente sind je Wartungstermin zu erstellen:

  • Wartungsprotokoll (digital und/oder Papierform) mit Angabe zu Datum, Uhrzeit, Personal, Maßnahmen, Abweichungen

  • Mängelbericht mit Risikobewertung (hoch/mittel/niedrig), Empfehlungen zur Behebung

  • Foto-Dokumentation bei sicherheitsrelevanten Mängeln (optional)

  • Quartalsübersicht der durchgeführten Leistungen

  • Jahresbericht zur Gesamtleistung, Störungshäufigkeit, Wiederholungsmängeln und Verfügbarkeit

Die Dokumentation ist spätestens 3 Werktage nach Leistungserbringung bereitzustellen.

Reaktionszeiten und Notfallmanagement

  • Störung während Servicezeiten: Rückmeldung innerhalb von 60 Minuten, Beginn der Entstörung innerhalb von 2 Stunden

  • Personenbefreiung: Interventionszeit max. 30 Minuten ab Notrufabsetzung (24/7 sicherzustellen)

  • Eskalation: Bei Nicht-Erreichbarkeit automatische Weiterleitung an Bereitschaft

Ein Notfall- und Interventionskonzept ist Bestandteil dieses Vertrags (Anlage 4).

Der Auftraggeber ist berechtigt, die erbrachte Leistung jederzeit zu prüfen. Zur Leistungskontrolle dienen folgende Kennzahlen:

  • Anzahl Störungen pro Monat

  • Stillstandzeit je Anlage (Stunden)

  • Wiederholungsmängelquote

  • Anzahl und Dauer von Personenbefreiungen

  • Einhaltung der Wartungstermine und Fristen

Die Kennzahlen sind monatlich zu übermitteln. Abweichungen sind zu kommentieren.

Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung

  • Mindestlaufzeit: 24 Monate

  • Automatische Verlängerung um 12 Monate, sofern nicht mit Frist von 3 Monaten schriftlich gekündigt

  • Sonderkündigung aus wichtigem Grund (z. B. Sicherheitsmängel, Pflichtverletzung)

  • Kündigungsgründe sind zu dokumentieren

Haftung und Versicherung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch fehlerhafte oder unterlassene Wartung entstehen. Er verpflichtet sich zum Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von:

  • 5 Mio. Euro für Personenschäden

  • 1 Mio. Euro für Sachschäden je Schadensereignis

  • Nebenabreden bedürfen der Schriftform

  • Gerichtsstand ist der Sitz des Auftraggebers

  • Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrags unberührt

Ort, Datum

(Unterschrift Auftraggeber)

(Unterschrift Auftragnehmer)

  • Anlage 1: Liste und Beschreibung der Aufzugsanlagen

  • Anlage 2: Wartungschecklisten gemäß DIN EN 13015

  • Anlage 3: Qualifikationsnachweise des eingesetzten Personals

  • Anlage 4: Notruf- und Interventionskonzept

  • Anlage 5: Leistungskennzahlen und Bewertungsmatrix

  • Anlage 6: Nachweise zur Haftpflichtversicherung